Mehr Informationen über das Familiengericht in Freising
Das Familiengericht Freising ist zuständig für die Fragen, bei welchem Elternteil die Kinder nach der
Scheidung leben und wie häufig die Kinder den Elternteil sehen und besuchen, bei dem sie nicht leben. Auch
regelt das Familiengericht Freising den Kindesunterhalt und die Feststellung bzw. Anfechtung der Vaterschaft.
Das Familiengericht Freising entscheidet grundsätzlich über den Scheidungsantrag und alle
"Scheidungsfolgensachen" im sogenannten "Scheidungsverbund".
Das Familiengericht in Freising kann entweder per Telefon (08161 180-01) oder E-mail (poststelle@ag-fs.bayern.de) kontaktiert
werden.
Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Familiengericht Freising in Freising: www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/