Mehr Informationen über das Familiengericht in Freudenstadt
Das Familiengericht Freudenstadt ist zuständig für die Fragen, bei welchem Elternteil die Kinder nach der
Scheidung leben und wie häufig die Kinder den Elternteil sehen und besuchen, bei dem sie nicht leben. Auch
regelt das Familiengericht Freudenstadt den Kindesunterhalt und die Feststellung bzw. Anfechtung der Vaterschaft.
Das Familiengericht Freudenstadt entscheidet grundsätzlich über den Scheidungsantrag und alle
"Scheidungsfolgensachen" im sogenannten "Scheidungsverbund".
Das Familiengericht in Freudenstadt kann entweder per Telefon (07441 561500) oder E-mail (poststelle@agfreudenstadt.justiz.bwl.de) kontaktiert
werden.
Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Familiengericht Freudenstadt: www.justizportal-bw.de