Mehr Informationen über das Familiengericht in Flensburg
Das Familiengericht Flensburg ist zuständig für die Fragen, bei welchem Elternteil die Kinder nach der
Scheidung leben und wie häufig die Kinder den Elternteil sehen und besuchen, bei dem sie nicht leben. Auch
regelt das Familiengericht Flensburg den Kindesunterhalt und die Feststellung bzw. Anfechtung der Vaterschaft.
Das Familiengericht Flensburg entscheidet grundsätzlich über den Scheidungsantrag und alle
"Scheidungsfolgensachen" im sogenannten "Scheidungsverbund".
Das Familiengericht in Flensburg kann entweder per Telefon (0461 89-0) oder E-mail (verwaltung@ag-flensburg.landsh.de) kontaktiert
werden.
Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Familiengericht Flensburg in Flensburg: www.schleswig-holstein.de/DE/Justiz/justiz_node.html