Familiengericht Garmisch-Partenkirchen - plaats

   
  Familiengericht Garmisch-Partenkirchen

Familiengericht Garmisch-Partenkirchen

Familiengericht

Familiengericht Garmisch-Partenkirchen

 


 

Mehr Informationen über das Familiengericht in Garmisch-Partenkirchen

Das Familiengericht Garmisch-Partenkirchen ist zuständig für die Fragen, bei welchem Elternteil die Kinder nach der Scheidung leben und wie häufig die Kinder den Elternteil sehen und besuchen, bei dem sie nicht leben. Auch regelt das Familiengericht Garmisch-Partenkirchen den Kindesunterhalt und die Feststellung bzw. Anfechtung der Vaterschaft.

Das Familiengericht Garmisch-Partenkirchen entscheidet grundsätzlich über den Scheidungsantrag und alle "Scheidungsfolgensachen" im sogenannten "Scheidungsverbund".

Das Familiengericht in Garmisch-Partenkirchen kann entweder per Telefon (08821/928-0) oder E-mail (poststelle@ag-gap.bayern.de) kontaktiert werden.

Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Familiengericht Garmisch-Partenkirchen: www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/



Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite von Familiengericht Garmisch-Partenkirchen. Die offizielle Website ist oben aufgelistet.

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