Mehr Informationen über das Familiengericht in Günzburg
Das Familiengericht Günzburg ist zuständig für die Fragen, bei welchem Elternteil die Kinder nach der
Scheidung leben und wie häufig die Kinder den Elternteil sehen und besuchen, bei dem sie nicht leben. Auch
regelt das Familiengericht Günzburg den Kindesunterhalt und die Feststellung bzw. Anfechtung der Vaterschaft.
Das Familiengericht Günzburg entscheidet grundsätzlich über den Scheidungsantrag und alle
"Scheidungsfolgensachen" im sogenannten "Scheidungsverbund".
Das Familiengericht in Günzburg kann entweder per Telefon (08221 908-0) oder E-mail (poststelle@ag-gz.bayern.de) kontaktiert
werden.
Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Familiengericht Günzburg: www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/