Mehr Informationen über das Familiengericht in Geislingen an der Steige
Das Familiengericht Geislingen an der Steige ist zuständig für die Fragen, bei welchem Elternteil die Kinder nach der
Scheidung leben und wie häufig die Kinder den Elternteil sehen und besuchen, bei dem sie nicht leben. Auch
regelt das Familiengericht Geislingen an der Steige den Kindesunterhalt und die Feststellung bzw. Anfechtung der Vaterschaft.
Das Familiengericht Geislingen an der Steige entscheidet grundsätzlich über den Scheidungsantrag und alle
"Scheidungsfolgensachen" im sogenannten "Scheidungsverbund".
Das Familiengericht in Geislingen an der Steige kann entweder per Telefon (07331 220) oder E-mail (poststelle@aggeislingen.justiz.bwl.de) kontaktiert
werden.
Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Familiengericht Geislingen in Geislingen an der Steige: www.justizportal-bw.de