Mehr Informationen über das Familiengericht in Goslar
Das Familiengericht Goslar ist zuständig für die Fragen, bei welchem Elternteil die Kinder nach der
Scheidung leben und wie häufig die Kinder den Elternteil sehen und besuchen, bei dem sie nicht leben. Auch
regelt das Familiengericht Goslar den Kindesunterhalt und die Feststellung bzw. Anfechtung der Vaterschaft.
Das Familiengericht Goslar entscheidet grundsätzlich über den Scheidungsantrag und alle
"Scheidungsfolgensachen" im sogenannten "Scheidungsverbund".
Das Familiengericht in Goslar kann entweder per Telefon (05321 7050) oder E-mail (aggs-poststelle@justiz.niedersachsen.de) kontaktiert
werden.
Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Familiengericht Goslar: www.justiz.niedersachen.de