Mehr Informationen über das Familiengericht in Gardelegen
Das Familiengericht Gardelegen ist zuständig für die Fragen, bei welchem Elternteil die Kinder nach der
Scheidung leben und wie häufig die Kinder den Elternteil sehen und besuchen, bei dem sie nicht leben. Auch
regelt das Familiengericht Gardelegen den Kindesunterhalt und die Feststellung bzw. Anfechtung der Vaterschaft.
Das Familiengericht Gardelegen entscheidet grundsätzlich über den Scheidungsantrag und alle
"Scheidungsfolgensachen" im sogenannten "Scheidungsverbund".
Das Familiengericht in Gardelegen kann entweder per Telefon (03907 / 7000) oder E-mail (ag-ga@justiz.sachsen-anhalt.de) kontaktiert
werden.
Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Familiengericht Gardelegen: www.justiz.sachsen-anhalt.de