Familiengericht Gotha - plaats

   
  Familiengericht Gotha

Familiengericht Gotha

Familiengericht

Familiengericht Gotha

 


 

Mehr Informationen über das Familiengericht in Gotha

Das Familiengericht Gotha ist zuständig für die Fragen, bei welchem Elternteil die Kinder nach der Scheidung leben und wie häufig die Kinder den Elternteil sehen und besuchen, bei dem sie nicht leben. Auch regelt das Familiengericht Gotha den Kindesunterhalt und die Feststellung bzw. Anfechtung der Vaterschaft.

Das Familiengericht Gotha entscheidet grundsätzlich über den Scheidungsantrag und alle "Scheidungsfolgensachen" im sogenannten "Scheidungsverbund".

Das Familiengericht in Gotha kann entweder per Telefon (03621/ 21 50 00) oder E-mail (Poststelle@aggth.thueringen.de) kontaktiert werden.

Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Familiengericht Gotha: www.thueringen.de/th4/olg/gerichte_in_thueringen/



Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite von Familiengericht Gotha. Die offizielle Website ist oben aufgelistet.

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