Familiengericht in Gelsenkirchen - plaats

   
  Familiengericht Gelsenkirchen

Familiengericht in Gelsenkirchen

Familiengericht

Familiengericht Gelsenkirchen

 


 

Mehr Informationen über das Familiengericht in Gelsenkirchen

Das Familiengericht Gelsenkirchen ist zuständig für die Fragen, bei welchem Elternteil die Kinder nach der Scheidung leben und wie häufig die Kinder den Elternteil sehen und besuchen, bei dem sie nicht leben. Auch regelt das Familiengericht Gelsenkirchen den Kindesunterhalt und die Feststellung bzw. Anfechtung der Vaterschaft.

Das Familiengericht Gelsenkirchen entscheidet grundsätzlich über den Scheidungsantrag und alle "Scheidungsfolgensachen" im sogenannten "Scheidungsverbund".

Das Familiengericht in Gelsenkirchen kann entweder per Telefon (0209-17910) oder E-mail (poststelle@ag-gelsenkirchen.nrw.de) kontaktiert werden.

Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Familiengericht in Gelsenkirchen: www.justiz.nrw.de



Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite von Familiengericht in Gelsenkirchen. Die offizielle Website ist oben aufgelistet.

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