Mehr Informationen über das Familiengericht in Gladbeck
Das Familiengericht Gladbeck ist zuständig für die Fragen, bei welchem Elternteil die Kinder nach der
Scheidung leben und wie häufig die Kinder den Elternteil sehen und besuchen, bei dem sie nicht leben. Auch
regelt das Familiengericht Gladbeck den Kindesunterhalt und die Feststellung bzw. Anfechtung der Vaterschaft.
Das Familiengericht Gladbeck entscheidet grundsätzlich über den Scheidungsantrag und alle
"Scheidungsfolgensachen" im sogenannten "Scheidungsverbund".
Das Familiengericht in Gladbeck kann entweder per Telefon (02043 697-0) oder E-mail (poststelle@ag-gladbeck.nrw.de) kontaktiert
werden.
Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Familiengericht Gladbeck: www.justiz.nrw.de