Mehr Informationen über das Familiengericht in Horb am Neckar
Das Familiengericht Horb am Neckar ist zuständig für die Fragen, bei welchem Elternteil die Kinder nach der
Scheidung leben und wie häufig die Kinder den Elternteil sehen und besuchen, bei dem sie nicht leben. Auch
regelt das Familiengericht Horb am Neckar den Kindesunterhalt und die Feststellung bzw. Anfechtung der Vaterschaft.
Das Familiengericht Horb am Neckar entscheidet grundsätzlich über den Scheidungsantrag und alle
"Scheidungsfolgensachen" im sogenannten "Scheidungsverbund".
Das Familiengericht in Horb am Neckar kann entweder per Telefon (07451 55180) oder E-mail (poststelle@aghorb.justiz.bwl.de) kontaktiert
werden.
Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Familiengericht Horb in Horb am Neckar: www.justizportal-bw.de