Mehr Informationen über das Familiengericht in Heidenheim an der Brenz
Das Familiengericht Heidenheim an der Brenz ist zuständig für die Fragen, bei welchem Elternteil die Kinder nach der
Scheidung leben und wie häufig die Kinder den Elternteil sehen und besuchen, bei dem sie nicht leben. Auch
regelt das Familiengericht Heidenheim an der Brenz den Kindesunterhalt und die Feststellung bzw. Anfechtung der Vaterschaft.
Das Familiengericht Heidenheim an der Brenz entscheidet grundsätzlich über den Scheidungsantrag und alle
"Scheidungsfolgensachen" im sogenannten "Scheidungsverbund".
Das Familiengericht in Heidenheim an der Brenz kann entweder per Telefon (07321 380) oder E-mail (poststelle@agheidenheim.justiz.bwl.de) kontaktiert
werden.
Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Familiengericht Heidenheim an der Brenz: www.justizportal-bw.de