Mehr Informationen über das Familiengericht in Herzberg am Harz
Das Familiengericht Herzberg am Harz ist zuständig für die Fragen, bei welchem Elternteil die Kinder nach der
Scheidung leben und wie häufig die Kinder den Elternteil sehen und besuchen, bei dem sie nicht leben. Auch
regelt das Familiengericht Herzberg am Harz den Kindesunterhalt und die Feststellung bzw. Anfechtung der Vaterschaft.
Das Familiengericht Herzberg am Harz entscheidet grundsätzlich über den Scheidungsantrag und alle
"Scheidungsfolgensachen" im sogenannten "Scheidungsverbund".
Das Familiengericht in Herzberg am Harz kann entweder per Telefon (05521 8955 0) oder E-mail (poststelle@ag-hg.niedersachsen.de) kontaktiert
werden.
Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Familiengericht Herzberg am Harz: www.justizportal.niedersachsen.de