Mehr Informationen über das Familiengericht in Halle (Westf.)
Das Familiengericht Halle (Westf.) ist zuständig für die Fragen, bei welchem Elternteil die Kinder nach der
Scheidung leben und wie häufig die Kinder den Elternteil sehen und besuchen, bei dem sie nicht leben. Auch
regelt das Familiengericht Halle (Westf.) den Kindesunterhalt und die Feststellung bzw. Anfechtung der Vaterschaft.
Das Familiengericht Halle (Westf.) entscheidet grundsätzlich über den Scheidungsantrag und alle
"Scheidungsfolgensachen" im sogenannten "Scheidungsverbund".
Das Familiengericht in Halle (Westf.) kann entweder per Telefon (05201 8132-0) oder E-mail (poststelle@ag-halle.nrw.de) kontaktiert
werden.
Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Familiengericht Halle (Westfalen) in Halle (Westf.): www.justiz.nrw.de