Familiengericht (Hauptstraße) in Herne - plaats

   
  Familiengericht Herne

Familiengericht (Hauptstraße) in Herne

Familiengericht

Familiengericht Herne

 


 

Mehr Informationen über das Familiengericht in Herne

Das Familiengericht Herne ist zuständig für die Fragen, bei welchem Elternteil die Kinder nach der Scheidung leben und wie häufig die Kinder den Elternteil sehen und besuchen, bei dem sie nicht leben. Auch regelt das Familiengericht Herne den Kindesunterhalt und die Feststellung bzw. Anfechtung der Vaterschaft.

Das Familiengericht Herne entscheidet grundsätzlich über den Scheidungsantrag und alle "Scheidungsfolgensachen" im sogenannten "Scheidungsverbund".

Das Familiengericht in Herne kann entweder per Telefon ((02325) 6900) oder E-mail (poststelle@ag-hernewanne.nrw.de) kontaktiert werden.

Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Familiengericht (Hauptstraße) in Herne: www.justiz.nrw.de



Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite von Familiengericht (Hauptstraße) in Herne. Die offizielle Website ist oben aufgelistet.

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