Mehr Informationen über das Familiengericht in Jever
Das Familiengericht Jever ist zuständig für die Fragen, bei welchem Elternteil die Kinder nach der
Scheidung leben und wie häufig die Kinder den Elternteil sehen und besuchen, bei dem sie nicht leben. Auch
regelt das Familiengericht Jever den Kindesunterhalt und die Feststellung bzw. Anfechtung der Vaterschaft.
Das Familiengericht Jever entscheidet grundsätzlich über den Scheidungsantrag und alle
"Scheidungsfolgensachen" im sogenannten "Scheidungsverbund".
Das Familiengericht in Jever kann entweder per Telefon (04461 9450) oder E-mail () kontaktiert
werden.
Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Familiengericht Jever: