Familiengericht Aue - plaats

   
  Familiengericht Aue

Familiengericht Aue

Familiengericht

Familiengericht Aue

 


 

Mehr Informationen über das Familiengericht in Aue

Das Familiengericht Aue ist zuständig für die Fragen, bei welchem Elternteil die Kinder nach der Scheidung leben und wie häufig die Kinder den Elternteil sehen und besuchen, bei dem sie nicht leben. Auch regelt das Familiengericht Aue den Kindesunterhalt und die Feststellung bzw. Anfechtung der Vaterschaft.

Das Familiengericht Aue entscheidet grundsätzlich über den Scheidungsantrag und alle "Scheidungsfolgensachen" im sogenannten "Scheidungsverbund".

Das Familiengericht in Aue kann entweder per Telefon ((+49)(0)3771/59 60) oder E-mail (presse-p@agau.justiz.sachsen.de) kontaktiert werden.

Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Familiengericht Aue: www.justiz.sachsen.de



Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite von Familiengericht Aue. Die offizielle Website ist oben aufgelistet.

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