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  Familiengericht Jena

Familiengericht Jena

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Mehr Informationen über das Familiengericht in Jena

Das Familiengericht Jena ist zuständig für die Fragen, bei welchem Elternteil die Kinder nach der Scheidung leben und wie häufig die Kinder den Elternteil sehen und besuchen, bei dem sie nicht leben. Auch regelt das Familiengericht Jena den Kindesunterhalt und die Feststellung bzw. Anfechtung der Vaterschaft.

Das Familiengericht Jena entscheidet grundsätzlich über den Scheidungsantrag und alle "Scheidungsfolgensachen" im sogenannten "Scheidungsverbund".

Das Familiengericht in Jena kann entweder per Telefon (03641/ 307 0) oder E-mail () kontaktiert werden.

Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Familiengericht Jena:



Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite von Familiengericht Jena. Die offizielle Website ist oben aufgelistet.

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