Mehr Informationen über das Familiengericht in Kirchheim unter Teck
Das Familiengericht Kirchheim unter Teck ist zuständig für die Fragen, bei welchem Elternteil die Kinder nach der
Scheidung leben und wie häufig die Kinder den Elternteil sehen und besuchen, bei dem sie nicht leben. Auch
regelt das Familiengericht Kirchheim unter Teck den Kindesunterhalt und die Feststellung bzw. Anfechtung der Vaterschaft.
Das Familiengericht Kirchheim unter Teck entscheidet grundsätzlich über den Scheidungsantrag und alle
"Scheidungsfolgensachen" im sogenannten "Scheidungsverbund".
Das Familiengericht in Kirchheim unter Teck kann entweder per Telefon (07021 97480) oder E-mail (poststelle@agkirchheimteck.justiz.bwl.de) kontaktiert
werden.
Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Familiengericht Kirchheim unter Teck: www.justizportal-bw.de