Mehr Informationen über das Familiengericht in Königs Wusterhausen
Das Familiengericht Königs Wusterhausen ist zuständig für die Fragen, bei welchem Elternteil die Kinder nach der
Scheidung leben und wie häufig die Kinder den Elternteil sehen und besuchen, bei dem sie nicht leben. Auch
regelt das Familiengericht Königs Wusterhausen den Kindesunterhalt und die Feststellung bzw. Anfechtung der Vaterschaft.
Das Familiengericht Königs Wusterhausen entscheidet grundsätzlich über den Scheidungsantrag und alle
"Scheidungsfolgensachen" im sogenannten "Scheidungsverbund".
Das Familiengericht in Königs Wusterhausen kann entweder per Telefon (03375 - 27 1-0) oder E-mail (verwaltung@agkw.brandenburg.de) kontaktiert
werden.
Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Familiengericht Königs Wusterhausen: http://service.brandenburg.de