Mehr Informationen über das Familiengericht in Leutkirch im Allgäu
Das Familiengericht Leutkirch im Allgäu ist zuständig für die Fragen, bei welchem Elternteil die Kinder nach der
Scheidung leben und wie häufig die Kinder den Elternteil sehen und besuchen, bei dem sie nicht leben. Auch
regelt das Familiengericht Leutkirch im Allgäu den Kindesunterhalt und die Feststellung bzw. Anfechtung der Vaterschaft.
Das Familiengericht Leutkirch im Allgäu entscheidet grundsätzlich über den Scheidungsantrag und alle
"Scheidungsfolgensachen" im sogenannten "Scheidungsverbund".
Das Familiengericht in Leutkirch im Allgäu kann entweder per Telefon (07561 8250) oder E-mail (poststelle@agleutkirch.justiz.bwl.de) kontaktiert
werden.
Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Familiengericht Leutkirch in Leutkirch im Allgäu: www.justizportal-bw.de