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  Familiengericht Langen

Familiengericht Langen

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Mehr Informationen über das Familiengericht in Langen

Das Familiengericht Langen ist zuständig für die Fragen, bei welchem Elternteil die Kinder nach der Scheidung leben und wie häufig die Kinder den Elternteil sehen und besuchen, bei dem sie nicht leben. Auch regelt das Familiengericht Langen den Kindesunterhalt und die Feststellung bzw. Anfechtung der Vaterschaft.

Das Familiengericht Langen entscheidet grundsätzlich über den Scheidungsantrag und alle "Scheidungsfolgensachen" im sogenannten "Scheidungsverbund".

Das Familiengericht in Langen kann entweder per Telefon (04743 8820) oder E-mail (poststelle@ag-lan.niedersachsen.de) kontaktiert werden.

Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Familiengericht Langen: www.justizportal.niedersachsen.de



Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite von Familiengericht Langen. Die offizielle Website ist oben aufgelistet.

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