Mehr Informationen über das Familiengericht in Lübeck
Das Familiengericht Lübeck ist zuständig für die Fragen, bei welchem Elternteil die Kinder nach der
Scheidung leben und wie häufig die Kinder den Elternteil sehen und besuchen, bei dem sie nicht leben. Auch
regelt das Familiengericht Lübeck den Kindesunterhalt und die Feststellung bzw. Anfechtung der Vaterschaft.
Das Familiengericht Lübeck entscheidet grundsätzlich über den Scheidungsantrag und alle
"Scheidungsfolgensachen" im sogenannten "Scheidungsverbund".
Das Familiengericht in Lübeck kann entweder per Telefon (0451 371-0) oder E-mail (verwaltung@ag-luebeck.landsh.de) kontaktiert
werden.
Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Familiengericht Lübeck: www.schleswig-holstein.de/DE/Justiz/justiz_node.html