Mehr Informationen über das Familiengericht in Bad Saulgau
Das Familiengericht Bad Saulgau ist zuständig für die Fragen, bei welchem Elternteil die Kinder nach der
Scheidung leben und wie häufig die Kinder den Elternteil sehen und besuchen, bei dem sie nicht leben. Auch
regelt das Familiengericht Bad Saulgau den Kindesunterhalt und die Feststellung bzw. Anfechtung der Vaterschaft.
Das Familiengericht Bad Saulgau entscheidet grundsätzlich über den Scheidungsantrag und alle
"Scheidungsfolgensachen" im sogenannten "Scheidungsverbund".
Das Familiengericht in Bad Saulgau kann entweder per Telefon (07581 48300) oder E-mail (poststelle@agbadsaulgau.justiz.bwl.de) kontaktiert
werden.
Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Familiengericht Bad Saulgau: www.justizportal-bw.de