Mehr Informationen über das Familiengericht in Lüdinghausen
Das Familiengericht Lüdinghausen ist zuständig für die Fragen, bei welchem Elternteil die Kinder nach der
Scheidung leben und wie häufig die Kinder den Elternteil sehen und besuchen, bei dem sie nicht leben. Auch
regelt das Familiengericht Lüdinghausen den Kindesunterhalt und die Feststellung bzw. Anfechtung der Vaterschaft.
Das Familiengericht Lüdinghausen entscheidet grundsätzlich über den Scheidungsantrag und alle
"Scheidungsfolgensachen" im sogenannten "Scheidungsverbund".
Das Familiengericht in Lüdinghausen kann entweder per Telefon (02591 2307-0) oder E-mail (poststelle@ag-luedinghausen.nrw.de) kontaktiert
werden.
Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Familiengericht Lüdinghausen: www.justiz.nrw.de