Mehr Informationen über das Familiengericht in Langenfeld
Das Familiengericht Langenfeld ist zuständig für die Fragen, bei welchem Elternteil die Kinder nach der
Scheidung leben und wie häufig die Kinder den Elternteil sehen und besuchen, bei dem sie nicht leben. Auch
regelt das Familiengericht Langenfeld den Kindesunterhalt und die Feststellung bzw. Anfechtung der Vaterschaft.
Das Familiengericht Langenfeld entscheidet grundsätzlich über den Scheidungsantrag und alle
"Scheidungsfolgensachen" im sogenannten "Scheidungsverbund".
Das Familiengericht in Langenfeld kann entweder per Telefon (02173 902-0) oder E-mail (poststelle@ag-langenfeld.nrw.de) kontaktiert
werden.
Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Familiengericht Langenfeld (Rheinland): www.justiz.nrw.de