Mehr Informationen über das Familiengericht in Biberach an der Riß
Das Familiengericht Biberach an der Riß ist zuständig für die Fragen, bei welchem Elternteil die Kinder nach der
Scheidung leben und wie häufig die Kinder den Elternteil sehen und besuchen, bei dem sie nicht leben. Auch
regelt das Familiengericht Biberach an der Riß den Kindesunterhalt und die Feststellung bzw. Anfechtung der Vaterschaft.
Das Familiengericht Biberach an der Riß entscheidet grundsätzlich über den Scheidungsantrag und alle
"Scheidungsfolgensachen" im sogenannten "Scheidungsverbund".
Das Familiengericht in Biberach an der Riß kann entweder per Telefon (07351 590) oder E-mail (poststelle@agbiberach.justiz.bwl.de) kontaktiert
werden.
Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Familiengericht Biberach an der Riß: www.justizportal-bw.de