Mehr Informationen über das Familiengericht in Miesbach
Das Familiengericht Miesbach ist zuständig für die Fragen, bei welchem Elternteil die Kinder nach der
Scheidung leben und wie häufig die Kinder den Elternteil sehen und besuchen, bei dem sie nicht leben. Auch
regelt das Familiengericht Miesbach den Kindesunterhalt und die Feststellung bzw. Anfechtung der Vaterschaft.
Das Familiengericht Miesbach entscheidet grundsätzlich über den Scheidungsantrag und alle
"Scheidungsfolgensachen" im sogenannten "Scheidungsverbund".
Das Familiengericht in Miesbach kann entweder per Telefon (08025 2809-0) oder E-mail (poststelle@ag-mb.bayern.de) kontaktiert
werden.
Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Familiengericht Miesbach: www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/