Mehr Informationen über das Familiengericht in Meldorf
Das Familiengericht Meldorf ist zuständig für die Fragen, bei welchem Elternteil die Kinder nach der
Scheidung leben und wie häufig die Kinder den Elternteil sehen und besuchen, bei dem sie nicht leben. Auch
regelt das Familiengericht Meldorf den Kindesunterhalt und die Feststellung bzw. Anfechtung der Vaterschaft.
Das Familiengericht Meldorf entscheidet grundsätzlich über den Scheidungsantrag und alle
"Scheidungsfolgensachen" im sogenannten "Scheidungsverbund".
Das Familiengericht in Meldorf kann entweder per Telefon (04832 87-0) oder E-mail (verwaltung@ag-meldorf.landsh.de) kontaktiert
werden.
Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Familiengericht Meldorf: www.schleswig-holstein.de/DE/Justiz/justiz_node.html