Mehr Informationen über das Familiengericht in Mühlhausen
Das Familiengericht Mühlhausen ist zuständig für die Fragen, bei welchem Elternteil die Kinder nach der
Scheidung leben und wie häufig die Kinder den Elternteil sehen und besuchen, bei dem sie nicht leben. Auch
regelt das Familiengericht Mühlhausen den Kindesunterhalt und die Feststellung bzw. Anfechtung der Vaterschaft.
Das Familiengericht Mühlhausen entscheidet grundsätzlich über den Scheidungsantrag und alle
"Scheidungsfolgensachen" im sogenannten "Scheidungsverbund".
Das Familiengericht in Mühlhausen kann entweder per Telefon (03601 / 8 33 50) oder E-mail (Poststelle@agmhl.thueringen.de) kontaktiert
werden.
Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Familiengericht Mühlhausen, Außenstelle Familiensachen: www.thueringen.de/th4/olg/gerichte_in_thueringen/