Mehr Informationen über das Familiengericht in Münster
Das Familiengericht Münster ist zuständig für die Fragen, bei welchem Elternteil die Kinder nach der
Scheidung leben und wie häufig die Kinder den Elternteil sehen und besuchen, bei dem sie nicht leben. Auch
regelt das Familiengericht Münster den Kindesunterhalt und die Feststellung bzw. Anfechtung der Vaterschaft.
Das Familiengericht Münster entscheidet grundsätzlich über den Scheidungsantrag und alle
"Scheidungsfolgensachen" im sogenannten "Scheidungsverbund".
Das Familiengericht in Münster kann entweder per Telefon (0251 494-0) oder E-mail (poststelle@ag-muenster.nrw.de) kontaktiert
werden.
Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Familiengericht in Münster: www.justiz.nrw.de