Mehr Informationen über das Familiengericht in Mettmann
Das Familiengericht Mettmann ist zuständig für die Fragen, bei welchem Elternteil die Kinder nach der
Scheidung leben und wie häufig die Kinder den Elternteil sehen und besuchen, bei dem sie nicht leben. Auch
regelt das Familiengericht Mettmann den Kindesunterhalt und die Feststellung bzw. Anfechtung der Vaterschaft.
Das Familiengericht Mettmann entscheidet grundsätzlich über den Scheidungsantrag und alle
"Scheidungsfolgensachen" im sogenannten "Scheidungsverbund".
Das Familiengericht in Mettmann kann entweder per Telefon (02104 774-0) oder E-mail (poststelle@ag-mettmann.nrw.de) kontaktiert
werden.
Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Familiengericht Mettmann: www.justiz.nrw.de