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  Familiengericht München

Familiengericht München

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Mehr Informationen über das Familiengericht in München

Das Familiengericht München ist zuständig für die Fragen, bei welchem Elternteil die Kinder nach der Scheidung leben und wie häufig die Kinder den Elternteil sehen und besuchen, bei dem sie nicht leben. Auch regelt das Familiengericht München den Kindesunterhalt und die Feststellung bzw. Anfechtung der Vaterschaft.

Das Familiengericht München entscheidet grundsätzlich über den Scheidungsantrag und alle "Scheidungsfolgensachen" im sogenannten "Scheidungsverbund".

Das Familiengericht in München kann entweder per Telefon (+49 (89) 5597-06) oder E-mail (poststelle@ag-m.bayern.de) kontaktiert werden.

Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Familiengericht München: www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/



Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite von Familiengericht München. Die offizielle Website ist oben aufgelistet.

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