Mehr Informationen über das Familiengericht in Neumarkt in der Oberpfalz
Das Familiengericht Neumarkt in der Oberpfalz ist zuständig für die Fragen, bei welchem Elternteil die Kinder nach der
Scheidung leben und wie häufig die Kinder den Elternteil sehen und besuchen, bei dem sie nicht leben. Auch
regelt das Familiengericht Neumarkt in der Oberpfalz den Kindesunterhalt und die Feststellung bzw. Anfechtung der Vaterschaft.
Das Familiengericht Neumarkt in der Oberpfalz entscheidet grundsätzlich über den Scheidungsantrag und alle
"Scheidungsfolgensachen" im sogenannten "Scheidungsverbund".
Das Familiengericht in Neumarkt in der Oberpfalz kann entweder per Telefon (09181 4090) oder E-mail (poststelle@ag-nm.bayern.de) kontaktiert
werden.
Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Familiengericht Neumarkt in der Oberpfalz: www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/