Mehr Informationen über das Familiengericht in Northeim
Das Familiengericht Northeim ist zuständig für die Fragen, bei welchem Elternteil die Kinder nach der
Scheidung leben und wie häufig die Kinder den Elternteil sehen und besuchen, bei dem sie nicht leben. Auch
regelt das Familiengericht Northeim den Kindesunterhalt und die Feststellung bzw. Anfechtung der Vaterschaft.
Das Familiengericht Northeim entscheidet grundsätzlich über den Scheidungsantrag und alle
"Scheidungsfolgensachen" im sogenannten "Scheidungsverbund".
Das Familiengericht in Northeim kann entweder per Telefon (05551 962 0) oder E-mail (agnom-poststelle@justiz.niedersachsen.de) kontaktiert
werden.
Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Familiengericht Northeim: www.justiz.niedersachen.de