Mehr Informationen über das Familiengericht in Bad Urach
Das Familiengericht Bad Urach ist zuständig für die Fragen, bei welchem Elternteil die Kinder nach der
Scheidung leben und wie häufig die Kinder den Elternteil sehen und besuchen, bei dem sie nicht leben. Auch
regelt das Familiengericht Bad Urach den Kindesunterhalt und die Feststellung bzw. Anfechtung der Vaterschaft.
Das Familiengericht Bad Urach entscheidet grundsätzlich über den Scheidungsantrag und alle
"Scheidungsfolgensachen" im sogenannten "Scheidungsverbund".
Das Familiengericht in Bad Urach kann entweder per Telefon (07125 1580) oder E-mail (poststelle@agbadurach.justiz.bwl.de) kontaktiert
werden.
Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Familiengericht Bad Urach: www.justizportal-bw.de