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  Familiengericht Nordhausen

Familiengericht Nordhausen

Familiengericht

Familiengericht Nordhausen

 


 

Mehr Informationen über das Familiengericht in Nordhausen

Das Familiengericht Nordhausen ist zuständig für die Fragen, bei welchem Elternteil die Kinder nach der Scheidung leben und wie häufig die Kinder den Elternteil sehen und besuchen, bei dem sie nicht leben. Auch regelt das Familiengericht Nordhausen den Kindesunterhalt und die Feststellung bzw. Anfechtung der Vaterschaft.

Das Familiengericht Nordhausen entscheidet grundsätzlich über den Scheidungsantrag und alle "Scheidungsfolgensachen" im sogenannten "Scheidungsverbund".

Das Familiengericht in Nordhausen kann entweder per Telefon (03631 / 42 20) oder E-mail (Poststelle@agndh.thueringen.de) kontaktiert werden.

Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Familiengericht Nordhausen: www.thueringen.de/th4/olg/gerichte_in_thueringen/



Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite von Familiengericht Nordhausen. Die offizielle Website ist oben aufgelistet.

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