Mehr Informationen über das Familiengericht in Osnabrück
Das Familiengericht Osnabrück ist zuständig für die Fragen, bei welchem Elternteil die Kinder nach der
Scheidung leben und wie häufig die Kinder den Elternteil sehen und besuchen, bei dem sie nicht leben. Auch
regelt das Familiengericht Osnabrück den Kindesunterhalt und die Feststellung bzw. Anfechtung der Vaterschaft.
Das Familiengericht Osnabrück entscheidet grundsätzlich über den Scheidungsantrag und alle
"Scheidungsfolgensachen" im sogenannten "Scheidungsverbund".
Das Familiengericht in Osnabrück kann entweder per Telefon (0541-3150) oder E-mail (Poststelle@ag-os.niedersachsen.de) kontaktiert
werden.
Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Familiengericht in Osnabrück: www.justizportal.niedersachsen.de