Mehr Informationen über das Familiengericht in Osterholz-Scharmbeck
Das Familiengericht Osterholz-Scharmbeck ist zuständig für die Fragen, bei welchem Elternteil die Kinder nach der
Scheidung leben und wie häufig die Kinder den Elternteil sehen und besuchen, bei dem sie nicht leben. Auch
regelt das Familiengericht Osterholz-Scharmbeck den Kindesunterhalt und die Feststellung bzw. Anfechtung der Vaterschaft.
Das Familiengericht Osterholz-Scharmbeck entscheidet grundsätzlich über den Scheidungsantrag und alle
"Scheidungsfolgensachen" im sogenannten "Scheidungsverbund".
Das Familiengericht in Osterholz-Scharmbeck kann entweder per Telefon (04791 3050) oder E-mail (agohz-Poststelle@justiz.niedersachsen.de) kontaktiert
werden.
Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Familiengericht Osterholz-Scharmbeck: www.justiz.niedersachen.de