Mehr Informationen über das Familiengericht in Osterode am Harz
Das Familiengericht Osterode am Harz ist zuständig für die Fragen, bei welchem Elternteil die Kinder nach der
Scheidung leben und wie häufig die Kinder den Elternteil sehen und besuchen, bei dem sie nicht leben. Auch
regelt das Familiengericht Osterode am Harz den Kindesunterhalt und die Feststellung bzw. Anfechtung der Vaterschaft.
Das Familiengericht Osterode am Harz entscheidet grundsätzlich über den Scheidungsantrag und alle
"Scheidungsfolgensachen" im sogenannten "Scheidungsverbund".
Das Familiengericht in Osterode am Harz kann entweder per Telefon (04751 90202) oder E-mail () kontaktiert
werden.
Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Familiengericht Osterode am Harz: