Mehr Informationen über das Familiengericht in Bingen am Rhein
Das Familiengericht Bingen am Rhein ist zuständig für die Fragen, bei welchem Elternteil die Kinder nach der
Scheidung leben und wie häufig die Kinder den Elternteil sehen und besuchen, bei dem sie nicht leben. Auch
regelt das Familiengericht Bingen am Rhein den Kindesunterhalt und die Feststellung bzw. Anfechtung der Vaterschaft.
Das Familiengericht Bingen am Rhein entscheidet grundsätzlich über den Scheidungsantrag und alle
"Scheidungsfolgensachen" im sogenannten "Scheidungsverbund".
Das Familiengericht in Bingen am Rhein kann entweder per Telefon (06721/908-0) oder E-mail (agbi@ko.mjv.rlp.de) kontaktiert
werden.
Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Familiengericht Bingen in Bingen am Rhein: www.mjv.rlp.de