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  Familiengericht Oldenburg

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Mehr Informationen über das Familiengericht in Oldenburg

Das Familiengericht Oldenburg ist zuständig für die Fragen, bei welchem Elternteil die Kinder nach der Scheidung leben und wie häufig die Kinder den Elternteil sehen und besuchen, bei dem sie nicht leben. Auch regelt das Familiengericht Oldenburg den Kindesunterhalt und die Feststellung bzw. Anfechtung der Vaterschaft.

Das Familiengericht Oldenburg entscheidet grundsätzlich über den Scheidungsantrag und alle "Scheidungsfolgensachen" im sogenannten "Scheidungsverbund".

Das Familiengericht in Oldenburg kann entweder per Telefon (04361 6240) oder E-mail (verwaltung@ag-oldenburg.landsh.de) kontaktiert werden.

Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Familiengericht Oldenburg: www.schleswig-holstein.de/DE/Justiz/justiz_node.html



Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite von Familiengericht Oldenburg. Die offizielle Website ist oben aufgelistet.

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