Mehr Informationen über das Familiengericht in Passau
Das Familiengericht Passau ist zuständig für die Fragen, bei welchem Elternteil die Kinder nach der
Scheidung leben und wie häufig die Kinder den Elternteil sehen und besuchen, bei dem sie nicht leben. Auch
regelt das Familiengericht Passau den Kindesunterhalt und die Feststellung bzw. Anfechtung der Vaterschaft.
Das Familiengericht Passau entscheidet grundsätzlich über den Scheidungsantrag und alle
"Scheidungsfolgensachen" im sogenannten "Scheidungsverbund".
Das Familiengericht in Passau kann entweder per Telefon (0851 394 0) oder E-mail (poststelle@ag-pa.bayern.de) kontaktiert
werden.
Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Familiengericht Passau: www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/