Mehr Informationen über das Familiengericht in Pinneberg
Das Familiengericht Pinneberg ist zuständig für die Fragen, bei welchem Elternteil die Kinder nach der
Scheidung leben und wie häufig die Kinder den Elternteil sehen und besuchen, bei dem sie nicht leben. Auch
regelt das Familiengericht Pinneberg den Kindesunterhalt und die Feststellung bzw. Anfechtung der Vaterschaft.
Das Familiengericht Pinneberg entscheidet grundsätzlich über den Scheidungsantrag und alle
"Scheidungsfolgensachen" im sogenannten "Scheidungsverbund".
Das Familiengericht in Pinneberg kann entweder per Telefon (04101 503-0) oder E-mail (verwaltung@ag-pinneberg.landsh.de) kontaktiert
werden.
Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Familiengericht Pinneberg: www.schleswig-holstein.de/DE/Justiz/justiz_node.html