Mehr Informationen über das Familiengericht in Rosenheim
Das Familiengericht Rosenheim ist zuständig für die Fragen, bei welchem Elternteil die Kinder nach der
Scheidung leben und wie häufig die Kinder den Elternteil sehen und besuchen, bei dem sie nicht leben. Auch
regelt das Familiengericht Rosenheim den Kindesunterhalt und die Feststellung bzw. Anfechtung der Vaterschaft.
Das Familiengericht Rosenheim entscheidet grundsätzlich über den Scheidungsantrag und alle
"Scheidungsfolgensachen" im sogenannten "Scheidungsverbund".
Das Familiengericht in Rosenheim kann entweder per Telefon (08031/8074-0) oder E-mail (poststelle@ag-ro.bayern.de) kontaktiert
werden.
Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Familiengericht Rosenheim: www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/