Mehr Informationen über das Familiengericht in Rottweil
Das Familiengericht Rottweil ist zuständig für die Fragen, bei welchem Elternteil die Kinder nach der
Scheidung leben und wie häufig die Kinder den Elternteil sehen und besuchen, bei dem sie nicht leben. Auch
regelt das Familiengericht Rottweil den Kindesunterhalt und die Feststellung bzw. Anfechtung der Vaterschaft.
Das Familiengericht Rottweil entscheidet grundsätzlich über den Scheidungsantrag und alle
"Scheidungsfolgensachen" im sogenannten "Scheidungsverbund".
Das Familiengericht in Rottweil kann entweder per Telefon (0741 2430) oder E-mail (poststelle@agrottweil.justiz.bwl.de) kontaktiert
werden.
Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Familiengericht Rottweil: www.justizportal-bw.de