Mehr Informationen über das Familiengericht in Rüsselsheim
Das Familiengericht Rüsselsheim ist zuständig für die Fragen, bei welchem Elternteil die Kinder nach der
Scheidung leben und wie häufig die Kinder den Elternteil sehen und besuchen, bei dem sie nicht leben. Auch
regelt das Familiengericht Rüsselsheim den Kindesunterhalt und die Feststellung bzw. Anfechtung der Vaterschaft.
Das Familiengericht Rüsselsheim entscheidet grundsätzlich über den Scheidungsantrag und alle
"Scheidungsfolgensachen" im sogenannten "Scheidungsverbund".
Das Familiengericht in Rüsselsheim kann entweder per Telefon (06142 203-0) oder E-mail (verwaltung@ag-ruesselsheim.justiz.hessen.de) kontaktiert
werden.
Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Familiengericht Rüsselsheim: www.justiz.hessen.de