Mehr Informationen über das Familiengericht in Rheda-Wiedenbrück
Das Familiengericht Rheda-Wiedenbrück ist zuständig für die Fragen, bei welchem Elternteil die Kinder nach der
Scheidung leben und wie häufig die Kinder den Elternteil sehen und besuchen, bei dem sie nicht leben. Auch
regelt das Familiengericht Rheda-Wiedenbrück den Kindesunterhalt und die Feststellung bzw. Anfechtung der Vaterschaft.
Das Familiengericht Rheda-Wiedenbrück entscheidet grundsätzlich über den Scheidungsantrag und alle
"Scheidungsfolgensachen" im sogenannten "Scheidungsverbund".
Das Familiengericht in Rheda-Wiedenbrück kann entweder per Telefon (05242 9278-0) oder E-mail (poststelle@ag-rheda-wiedenbrueck.nrw.de) kontaktiert
werden.
Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Familiengericht Rheda-Wiedenbrück: www.justiz.nrw.de