Mehr Informationen über das Familiengericht in Rathenow
Das Familiengericht Rathenow ist zuständig für die Fragen, bei welchem Elternteil die Kinder nach der
Scheidung leben und wie häufig die Kinder den Elternteil sehen und besuchen, bei dem sie nicht leben. Auch
regelt das Familiengericht Rathenow den Kindesunterhalt und die Feststellung bzw. Anfechtung der Vaterschaft.
Das Familiengericht Rathenow entscheidet grundsätzlich über den Scheidungsantrag und alle
"Scheidungsfolgensachen" im sogenannten "Scheidungsverbund".
Das Familiengericht in Rathenow kann entweder per Telefon (03385/580-0) oder E-mail (verwaltung@agrn.brandenburg.de) kontaktiert
werden.
Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Familiengericht Rathenow: http://service.brandenburg.de